offenkundig

Offene Software ist wie ein Haustier. Sie braucht viel Zuneigung, gibt dir ein gutes Gefühl, und im unpassendsten Moment macht sie auf den Teppich.

Von Cookies, Brotkrümeln und trackenden Dritten

Hurra, hurra, die DS–GVO ist da! Nein, ich habe keine Buchstabensuppe gelöffelt, heute nehme ich die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DS–GVO (oder auf Buchstabensuppen-Englisch: GDPR) zum Anlass, über ein paar Aspekte von Datenschutz und Privatsphäre im Netz zu schwadronieren. Die DS–GVO möchte nämlich die Verwendung personenbezogene Daten im Netz (aber nicht nur da) transparenter machen und deren Weitergabe reglementieren. Personenbezogene Daten sind, wie der Name schon sagt, Daten, die einer bestimmten Person zugeordnet sind oder ihr zugeordnet werden können. Personenbezogene Daten kommen auf ganz unterschiedliche Weise zustande: Wenn ich mich für irgendeinen Dienst wie z.B. einen Newsletter registriere, mich auf einer Plattform wie Twitter einlogge, oder im Internet shoppe: Alles personenbezogene Daten. Und zwar meine, auch wenn sie faktisch bei den Betreibern dieser Plattformen und Dienste liegen. Heute soll es mir nur um die gehen, die wir am häufigsten erzeugen, und die wir dennoch am wenigsten deutlich merken: die Daten, die wir beim bloßen Surfen im Netz* erzeugen.

Denn auch ohne dass ich irgendwo meine Mailadresse oder einen Nutzernamen angebe, hinterlasse ich im Netz eine Brotkrümelspur aus personenbezogenen Daten wie meiner IP-Adresse und Informationen über meinen Browser, mein Betriebssystem, die Zeitzone – alles so detailliert, dass die Information einem Fingerabdruck gleicht. Und gleichzeitig hinterlassen viele von mir besuchte Webseiten eine Kekskrümelspur auf meinem Rechner: Und zwar in Form von Cookies, also kleinen Codeschnipseln, mit denen mich die Webseiten ebenfalls wiedererkennen können und mich beispielsweise ermahnen, dass ich schon 4 von 5 kostenlosen Artikeln in diesem Monat gelesen habe. Ihr kennt das.

Diese wechselseitige Datenbekrümelung ist nicht neu, sie ist schließlich die Grundlage für die florierende Werbewirtschaft im Netz. Allerdings haben sich mit der DS-GVO die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert: die Anbieter von Online-Diensten müssen nun einen triftigen Grund haben, personenbezogene Krümel, ahem, Daten zu speichern, und deren Vermartkung ist kein solcher. Außerdem haben sie nun allerlei Pflichten: Sie dürfen mich nun nur noch mit meiner Zustimmung bekekskrümeln, und auch die Nutzung der von mir hinterlassenen Brotkrümel ist stark eingeschränkt, zustimmungs- und auskunftspflichtig.

Die spannende Frage ist jedoch: Halten sie sich daran? Das herauszufinden ist gar nicht so schwer. Dafür gibt es nämlich schöne Helferlein:

  • Der Privacy Badger der Electronic Frontier Foundation ist ein Browser-Plugin und überprüft, wie von euch angesurfte Webseiten eure Daten mit Dritten teilen (das ist das sogenannte Tracken). Es listet nicht nur die gefundenen Tracker auf, sondern gibt euch auch die Möglichkeit, mit einem Schieberegler für jeden Tracker festzulegen, ob er zugelassen werden soll, ob ihm die Möglichkeit genommen wird, Cookies zu setzen, oder ob er ganz gesperrt werden soll. Das schöne ist: Den Privacy Badger gibt es für die gängigsten Browser.
  • Ähnlich wie der Privacy Badger arbeitet auch Ghostery, das sich jedoch etwas in seinem Business-Modell verheddert hat und zudem erst im Frühjahr 2018 ankündigte, seinen Quellcode veröffentlichen und im Open-Source-Modus weiterarbeiten zu wollen.
  • Denjenigen, die das ganze Ausmaß von Tracking im Netz erfahren möchten, sei das von Mozilla entwickelte Browser-Plugin Lightbeam für Firefox ans Herz gelegt: Hier wird interaktiv und ansehnlich dargestellt, wie über Tracker mein ganzer Weg von einer Webseite zur nächsten nachverfolgt werden kann. Pro-Tipp: Lightbeam funktioniert nur, wenn der Browser die Historie (also die vorher besuchten Webseiten) speichern darf. Gut informierte Quellen berichten, dass wir bald auch mit einer Version für andere Browser rechnen dürfen.

Mehr Infos zum Thema Browser-Fingerabdruck findet ihr auf Am I unique?. Dort könnt ihr prüfen lassen, wie einzigartig und damit leicht erkennbar ihr beim Surfen seid. Nichts ist schöner, als nach und nach die von ihnen aufgelisteten Tipps zu befolgen und Privacy-Werkzeuge anzuschalten und zu sehen, wie man – für die trackenden Dritten – im Meer der Unkenntlichkeit versinkt.

* mit Multimediaaa! Gern geschehen.